Spenden-Absetzbarkeit

Deine Spende ist steuerlich absetzbar

Nutze dieses Service für die steuerliche Absetzbarkeit deiner Spenden gemäß § 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) und hole dir Geld vom Finanzamt zurück.

Für die „Spendenabsetzbarkeit NEU“ ist die Nennung eines akademischen Titels laut Finanzministerium nicht notwendig. (Für Rückfragen und weitere Spenden-Kommunikation gebe uns bitte deine E-Mail-Adresse und Telefonnummer bekannt.)
  1. Es ist für dich leichter geworden, Spenden von der Steuer abzusetzen.
  2. Seit 2018 ist die automatische Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr gültig. Du kannst diese Spenden nicht mehr selbst dem Finanzamt melden. Diese Aufgabe übernehmen wir für dich.
  3. Damit wir deine Spenden ans Finanzamt melden können, benötigen wir neben deinem genauen Vor- und Zunamen (so wie er im Melderegister eingetragen ist) auch dein Geburtsdatum.
  4. Fülle dazu einfach das Formular auf dieser Seite aus. Den Rest erledigen wir für dich und du bekommst für die gemeldeten Spenden Geld vom Finanzamt zurück.
  5. Du kannst dich auch jederzeit wieder vom Steuervorteil abmelden.
  6. Und: Du kannst uns auch jederzeit fragen, wie viel du im aktuellen Jahr bereits gespendet hast, falls du ganz genau Bescheid wissen willst.

Die übermittelten Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Beim Sendevorgang werden alle Daten mittels SSL-Verschlüsselung versendet, wodurch sie von Unbefugten nicht abgefangen werden können.

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