Spenden-Absetzbarkeit
Deine Spende ist steuerlich absetzbar
Vielen herzlichen Dank für deine Spenden, die ADRAs Arbeit erst möglich machen!
Nutze dieses Service für die steuerliche Absetzbarkeit deiner Spenden gemäß § 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) und hole dir Geld vom Finanzamt zurück.
Für die „Spendenabsetzbarkeit NEU“ ist die Nennung eines akademischen Titels laut Finanzministerium nicht notwendig. (Für Rückfragen und weitere Spenden-Kommunikation gebe uns bitte im Formular unten deine E-Mail-Adresse und Telefonnummer bekannt oder schreibe uns an [email protected])
- Es ist für dich leichter geworden, Spenden von der Steuer abzusetzen.
- Seit 2018 ist die automatische Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr gültig. Du kannst diese Spenden nicht mehr selbst dem Finanzamt melden. Diese Aufgabe übernehmen wir für dich.
- Damit wir deine Spenden ans Finanzamt melden können, benötigen wir neben deinem genauen Vor- und Zunamen (so wie er im Melderegister eingetragen ist) auch dein Geburtsdatum. Dieses brauchst du nur EINMAL und nicht bei jeder Spende übermitteln.
- Fülle dazu einfach das Formular auf dieser Seite aus. Den Rest erledigen wir für dich und du bekommst für die gemeldeten Spenden Geld vom Finanzamt zurück.
- Du kannst dich auch jederzeit wieder vom Steuervorteil abmelden.
- Und: Du kannst im ADRA-Spenderportal jederzeit nachsehen, wieviel du bereits gespendet hast, falls du ganz genau Bescheid wissen willst. Hierzu brauchst du uns nur deine E-Mail, falls noch nicht geschehen mitteilen.
Die übermittelten Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Beim Sendevorgang werden alle Daten mittels SSL-Verschlüsselung versendet, wodurch sie von Unbefugten nicht abgefangen werden können.